Hausregeln: Mietbedingungen
Der Mieter verpflichtet sich, die Villa persönlich zu bewohnen und friedlich zu nutzen.
Bei seiner Abreise verpflichtet sich der Mieter, die Villa in einem sauberen Zustand (Geschirr gespült, Geschirrspüler und Kühlschrank geleert, BBC-Grill gereinigt) zurückzugeben.
Der Mieter verpflichtet sich, im Haus nicht zu rauchen. Es ist möglich, draußen zu rauchen, und es ist verboten, Ihre Zigarettenkippe anders als in einem dafür vorgesehenen Aschenbecher zu zerquetschen.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution einzubehalten, wenn am Ende der Mietzeit entsprechende Schäden (Gerüche, Spuren an Innen- und Außenwänden, Fliesen etc.) festgestellt werden.
Die maximal zulässige Aufenthaltsdauer in der Villa beträgt 6 Personen, es sei denn, der Eigentümer hat zugestimmt.
Es wird toleriert, tagsüber oder abends einige Personen in der Villa zu empfangen, innerhalb der Grenze von 10 Personen. In jedem Fall ist die Zustimmung des Eigentümers zwingend erforderlich.
Wenn die maximale Kapazität überschritten wird und der Eigentümer nicht informiert wurde, behält er sich das Recht vor, den Zugang zur Villa zu verweigern oder eine Preiserhöhung zu fordern. Das Mitbringen eines Zustellbettes ist strengstens untersagt. Verboten ist auch das Aufstellen von Zelten im Garten oder sonstigen Anlagen. Im Falle eines Überlaufs behält er sich das Recht vor, die Kaution einzulösen, den Bewohnern den Zutritt mit allen Mitteln zu untersagen und gegebenenfalls die Wasser- und Stromversorgung der Villa zu unterbrechen.
Der Mieter kann die Villa nicht ganz oder teilweise untervermieten.
Wenn der Mieter in der Unterkunft ankommt und beschließt, nicht vor dem geplanten Datum zu bleiben oder abzureisen, werden die nicht in der Unterkunft verbrachten Nächte nicht erstattet, es sei denn, der Eigentümer hat ausnahmsweise zugestimmt.
Außer mit vorheriger Zustimmung des Eigentümers oder seines Vertreters werden Tiere nicht akzeptiert.
Kaution
Der Mieter zahlt eine Kaution von 1500 Euro per Scheck bei der Ankunft.
Der Kautionsscheck wird am Ende der Mietzeit, innerhalb der gesetzlichen Frist von 10 Tagen nach Abreise und wenn keine Schäden festgestellt werden, zurückerstattet. Falls Schäden festgestellt werden, wird die Kaution innerhalb der gesetzlichen Frist von 10 Tagen nach der Abreise und dem Inventar der Einrichtungsgegenstände zurückerstattet, sobald die Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des Mietobjekts gemäß der Gesetzgebung in abgezogen wurden Macht.
Versicherung - Verschlechterung - Bruch und Diebstahl
Der Mieter bestätigt, dass er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Unter keinen Umständen kann der Eigentümer für Schäden irgendwelcher Art, insbesondere Feuer, Wasserschäden oder Diebstahl, haftbar gemacht werden, die geeignet sind, die vom Mieter in der Villa deponierten Gegenstände oder Materialien zu beeinträchtigen.
Der Mieter hat für die Verwahrung der von ihm eingebrachten Sachen oder Materialien zu sorgen.
Der Mieter haftet für alle durch seinen Vermittler verursachten Schäden und verpflichtet sich, im Falle einer Beschädigung/Diebstahl der Räumlichkeiten die Kosten für die Wiederherstellung der Räumlichkeiten zu tragen.
Schwimmbad
Die Wartung des Swimmingpools wird einmal pro Woche vom Piscinist durchgeführt.
Die Verwendung von Glaswaren im Pool, die Schäden verursachen könnten, ist verboten.
Der Besitzer übernimmt alle Risiken, die mit dem Schwimmen im Pool verbunden sind.
Der Sicherheitsalarm ist am Tag der Ankunft funktionsfähig, wenn der Mieter beschließt, ihn zu deaktivieren, entbindet sich der Eigentümer von jeglicher Verantwortung.
Umfeld
Der Eigentümer kann nicht für Ereignisse verantwortlich gemacht werden, die mit der wirtschaftlichen, politischen, gesundheitlichen oder kulturellen Situation von Martinique zusammenhängen (Strom- und/oder Wasserausfall, Vorhandensein von Insekten, schlechtes Wetter usw.). Diese Ereignisse können nicht zu einer Rückerstattung führen.
Der Eigentümer kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die bei Veranstaltungen neben dem Mietobjekt wie Empfängen oder Arbeiten entstehen. Diese Unannehmlichkeiten können nicht zu einer Rückerstattung führen.
Beschwerden
Jede Streitigkeit oder Beschwerde muss sofort an den Concierge oder den Eigentümer gerichtet werden, damit letzterer eine Lösung finden kann. Nach Ablauf einer Frist von 48 Stunden können Reklamationen nicht berücksichtigt werden, um eine teilweise Rückerstattung zu verlangen.
Der Eigentümer oder sein Vertreter können nicht für Störungen verantwortlich gemacht werden, die in den (mit dem Netz verbundenen) Wasser- oder Stromleitungen auftreten können, und lehnen jede Verantwortung für deren Nichtnutzung ab.
höhere Gewalt
Der Eigentümer kann die Villa im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses oder eines Falles höherer Gewalt (Wirbelstürme, Tsunami...) und insbesondere im Falle einer vollständigen oder teilweisen Zerstörung der Villa nicht vermieten. Reservierungen können gewonnen oder storniert/erstattet werden.